Schallschutz
Der Mensch ist in seiner Umwelt ständigem Lärm aller Art ausgesetzt. In seinem Wohn- und Arbeitsbereichen sollen die Belästigungen durch Verkehrslärm, Sprache, Musik usw. jedoch möglichst gering sein. Hier setzt die Aufgabe des Schallschutzes ein, die den Nutzer eines Gebäudes vor Geräuschen von außerhalb oder einem Nachbarraum schützen soll.
Schallschutzmaßnahmen bei Gebäuden sind in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ festgelegt. Die Norm regelt verbindlich für alle am Bau Beteiligten den Mindestschallschutz zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen, abhängig von deren Nutzung.
Unsere Leistungen:
Abgehängte Decken zwischen den Geschossen
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Vorsatzschalen an Wänden
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Trittschallverbesserungen durch „schwimmenden“ Estrichaufbau
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Raumklangverbesserung in Schulen und Kitas an Decken und Wänden